Rechtsanwalt Thomas Becker
Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Köln
- Referendariat am Oberlandesgericht Köln
- Rechtsanwalt seit 2014
- Tätigkeit in verschiedenen arbeitsrechtlichen Kanzleien und einem börsennotierten Konzern im Bereich Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2018
- Eigene Kanzlei seit 2020
Tätigkeitsspektrum:
- Indidivual und kollektives Arbeitsrecht
- Beratung und gerichtliche Vertretung meiner Mandanten
- Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführerdienstverträgen
- betriebliche Restrukturierungen / Begleitung von Einigungstellen
- Verhandlungen von Interessenausgleichen/Sozialplänen mit Betriebsräten und Arbeitgebern
- Tarifvertragsverhandlungen
