Kanzlei für Arbeitsrecht
 


Rechtsanwalt Thomas Becker
Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Köln
  • Referendariat am Oberlandesgericht Köln
  • Rechtsanwalt seit 2014
  • Tätigkeit in verschiedenen arbeitsrechtlichen Kanzleien und einem börsennotierten Konzern im Bereich Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2018
  • Eigene Kanzlei seit 2020 

Tätigkeitsspektrum:

  • Indidivual und kollektives Arbeitsrecht
  • Beratung und gerichtliche Vertretung meiner Mandanten
  • Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführerdienstverträgen
  • betriebliche Restrukturierungen / Begleitung von Einigungstellen
  • Verhandlungen von Interessenausgleichen/Sozialplänen mit Betriebsräten und Arbeitgebern
  • Tarifvertragsverhandlungen




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