Kündigung
Ist eine fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zulässig?
Das hängt davon ab, ob gewisse Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate
- Der Betrieb hat mehr als 10 Mitarbeiter
- Der Arbeitgeber hat einen Kündigungsgrund (betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt)
- Der Betriebsrat wurde ordnungsgemäß angehört (sofern vorhanden)
- Die Kündigung erfolgte schriftlich (nicht digital!)
Kündigungen sind auf Arbeitgeberseite sehr fehleranfällig und müssen daher gut vorbereitet sein.
Was kann man als Arbeitnehmer dagegen tun?
Sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist es grundsätzlich ratsam gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen.
Dies ist nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung möglich! Kontaktieren Sie also zeitnah nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanwalt.
Kann ich eine Abfindung erhalten?
Eine Abfindung ist das Ergebnis einer Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Wenn rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhoben wurde, haben Sie gute Chancen auf eine Abfindung.
Mehr zu Abfindungen finden Sie hier.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Rechtschutzversicherung: Sofern Sie eine seit mind. 3 Monaten bestehende Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht haben, werden die Kosten in der Regel von Ihrer Versicherung getragen und Ihnen enstehen keine Kosten (ggf. fällt die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung an)
- Selbstzahler: Sofern sie keine Rechtschutzversicherung haben, müssen Sie für die Anwaltskosten selbst aufkommen. Ich werde Sie vor einer Mandatierung transparent über die Kosten aufklären.