Kanzlei für Arbeitsrecht
 

Befristete Arbeitsverhältnisse

Was ist bei einem sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis zu beachten?

  • Eine sachgrundlose Befristung ist für maximal 2 Jahr zulässig.
  • Man darf bei demselben vertraglichen Arbeitgeber nicht bereits vorher beschäftigt gewesen sein
  • Der Arbeitsvertrag muss schriftlich vor dem Arbeitsbeginn abgeschlossen worden sein


Sie haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Befristung?

Gerne prüfe ich im Rahmen einer Ersteinschätzung, ob Erfolgschancen bzgl. der Entfristung Ihres Arbeitsverhältnisses bestehen. Sollte die Befristung fehlerhaft sein, besteht die Möglichkeit vor dem Arbeitsgericht eine Entfristungsklage zu erheben. Hierzu berate ich Sie gerne.

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