Kanzlei für Arbeitsrecht
 

Arbeitsvertrag

Sie möchten in einen neuen Job starten und Ihnen wurde ein Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber vorgelegt?

Häufig lohnt es sich einen Arbeitsvertrag anwaltlich überprüfen zu lassen, denn es sind einige Dinge zu beachten:

  • Der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden - häufig werden Verträge derzeit rein digital abgeschlossen
  • Die wichtigsten Eckpunkte sollten enthalten sein, hierzu zählen: Tätigkeit, Gehalt, Urlaub, Kündigungsfristen
  • Bei folgenden Themen sollten Sie ebenfalls genauer hinschauen: Nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Nebentätigkeitsverbote, Ausschlussfristen

Nicht immer benötigt man rechtlichen Beistand. Sofern Ihnen jedoch vertragliche Vereinbarungen "merkwürdig" vorkommen und Sie Regelungen nicht verstehen, ist es häufig ratsam, diese prüfen zu lassen.


Was ist mit dem Nachweisgesetz? Muss der Arbeitsvertrag nicht doch schriftlich geschlossen werden?

Nein, denn das Nachweisgesetz schreibt nur vor, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungn am ersten Tag der Arbeitsaufnahme dem Arbeitnehmer schriftlich ausgehändigt werden müssen. Dies bezieht sich aber nur auf den Nachweis der Arbeitsbedingungen und schließt nicht den eigentlichen Arbeitsvertrag mit ein. Insofern kann ein wirksamer Arbeitsvertrag nach wie vor auch digital, sogar mündlich abgeschlossen werden.




E-Mail
Anruf