Aufhebungsvertrag
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Arbeitsverhältnis endet in Regel duch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Beendigung des Arbeitsvertrages einvernehmlich regelt.
Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag?
Für den Arbeitgeber: Das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Kündigungsfristen beendet werden. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz (z.B. bei Betriebsräten, Elternzeit, Mutterschutz oder Schwerbehinderung) greifen nicht. Auch muss der Betriebsrat nicht angehört werden. Des Weiteren kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis rechtssicher, d.h. ohne das Risiko einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers, beenden.
Für den Arbeitnehmer: Auch der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfristen beenden, dies kann z.B. hilfreich sein, wenn möglichst zeitnah eine neue Beschäftigung angetreten werden soll. Auch wenn wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen eine außerordentliche (fristlose) Kündigung droht, lassen sich über den Aufhebungsvertrag und unbezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht unverfängliche Beendigungstermine für das Arbeitsverhältnis vereinbaren.
Welchen Inhalt sollte ein Aufhebungsvertrag haben?
- Beendigungsdatum und Beendigungsgrund
- Etwaige Freistellung von der Arbeitspflicht
- Wird eine Abfindung gezahlt? In welcher Höhe?
- Regelungen zum Arbeitszeugnis, insbesondere auch zur Benotung
- Regelung von variabler Vergütung
- Sog. Turboklausel; mit dieser kann eine weitere Verkürzung der Kündigungsfrist erreicht werden, unter Erhöhung der Abfindung
Ein Aufhebungsvertrag kann noch weitere sinnvolle Regelungen enthalten, die jedoch auf den Einzelfall zugeschnitten werden müssen. Sofern Ihnen vom Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Kann man einen Aufhebungsvertag rückgängig machen?
In der Regel nicht, denn hierbei handelt es sich um eine einvernehmliche Vereinbarung. Der Aufhebungsvertrag ist in besonderen Fällen (z.B. bei arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung) anfechtbar. Dies ist in der Praxis aber nur selten erfolgreich. Lassen Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten, so dass dieser Fall vermieden werden kann,