Abmahnung
Was ist eine Abmahnung?
Die Abmahnung stellt die "gelbe Karte" im Arbeitsrecht dar. Die Abmahnung ist eine Verwarnung für eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung.
Eine Abmahnung beinhaltet:
- Hinweisfunktion (was wurde falsch gemacht?)
- Rügefunktion (dies wird nicht toleriert)
- Warnfunktion (bei wiederholtem Fehlverhalten können weitere Sanktionen folgen)
Wofür kann man eine Abmahnung erhalten?
Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Generell kann man für jede arbeitsvertragliche Pflichtverletzung eine Abmahnung erhalten. Es muss sich also nicht um eine schwere Verfehlung handeln, sondern auch verspätetes Erscheinen zur Arbeit kann eine Abmahnung rechtfertigen.
In welcher Form und welcher Frist muss eine Abmahnung erfolgen?
- Es gibt keine vorgeschriebene Form, jedoch ist es ratsam, eine Abmahnung stets schriftlich auszusprechen, um einen entsprechenden Nachweis zu haben.
- Eine Frist zur Erteilung der Abmahnung gibt es nicht. Allerdings kann das Recht auf Abmahnung verwirken, das ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich nach der Pflichtverletzung längere Zeit vertragsgetreu verhalten hat und eine Sanktionierung des Fehlverhaltens nach den Umständen des Einzelfalls nicht mehr zu erwarten ist. Eine echte Frist ist dies jedoch nicht. Allgemein sollte man sich aber nicht länger als einen Monat mit einer Abmahnung Zeit lassen.
Was kann man gegen eine Abmahnung tun, sofern diese unberechtigt ist?
- Häufig ist eine Gegendarstellung sinnvoll. Dabei handelt es sich um eine "Richtigstellung" der Sachlage. Gleichzeit hat der Arbeitnehmer in diesem Fall einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte.
- Sofern der Arbeitgeber dem nicht nachkommt, kann man vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung klagen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Ich berate Sie gerne zum richtigen Vorgehen.