variable Vergütung
Was sind variable Vergütungen?
Häufig besteht die Vergütung des Arbeitnehmers aus einem Fixgehalt und einem variablen Vergütungsanteil. Diese Vergütung hängt in der Regel von der Erreichung gewisser Ziele ab und wird häufig (je nach Vereinbarung) quartärlich, halbjährlich oder jährlich ausbezahlt. Diese Form der Vergütung findet sich besonders oft in Verträgen mit Führungskräften und im Bereich des Vertriebs. Die variable Vergütungskomponente dient dabei zur Motivation des Mitarbeiters, sich in besonderem Maße für das Unternehmen einzusetzen bzw. im Vertriebsbereich schlicht der Motivation mehr Umsatz für das Unternehmen zu generieren.
Wie sind variable Vergütungsmodelle aufgebaut?
In der Regel besteht eine variable Vergütung aus drei Komponenten:
- Rahmenvereinbarung - diese regelt die Eckdaten, wie die Höhe der zu erreichenden Vergütung, die Auszahlungsmodalitäten etc.
- Zielvereinbarung - In der Regel werden jährlich neue Ziele mit dem Arbeitnehmer vereinbart, die dieser bestenfalls zu 100% erfüllen soll, um den vollen Bonus zu erhalten. Bei den Zielen kann es sich z.B. um Unternehmensziele (wie Umsatz- oder Gewinnziele) oder auch Team- bzw. Individualziele handeln (z.B. der persönlich erzielte Umsatz oder der Abschluss eines bestimmten Projekts).
- Zielfeststellung - Die Zielfeststellung findet am Ende des jeweiligen Bonuszeitraums statt. Es wird der Zielerreichungsgrad und damit auch die Höhe des auszuzahlenden Bonus durch das Unternehmen bestimmt.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Zielvereinbarung abgeschlossen hat?
Wenn der Arbeitgeber es versäumt hat, eine Zielvereinbarung abzuschließen, macht er sich schadenersatzpflichtig. Vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber dazu aufgefordert hat, eine Zielvereinbarung abzuschließen und dies dennoch unterblieben ist, Dann beträgt der Anspruch auf Schadenersatz häufig die volle Höhe der variablen Vergütung. Dies hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab, weshalb Sie sich diesbzüglich anwaltlich beraten lassen sollten.