Kanzlei für Arbeitsrecht
 

Abfindungen

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Bei einer Kündigung des Arbeitgebers bestehen regelmäßig gute Chancen, eine Abfindigung zu verhandeln. Von Ausnahmen abgesehen, ist diese das Ergebnis einer Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht häufig nicht. Es ist insofern besonders wichtig einen erfahrenen und versierten Rechtsanwalt als Verhandungspartner an seiner Seite zu haben, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.


Wie hoch ist die Abfindung?

Dies richtet sich nach den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage bzw. im Fall eines Aufhebungsvertrages danach, ob der Arbeitgeber valide Kündigungsgründe anführen kann. Vereinfacht gesagt, je besser die rechtlichen Chancen eines Arbeitnehmers sind, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren, desto besser ist auch die Verhandlungsposition.

Als grobe Orientierung gilt folgende Formel:

Betriebszugehörigkeit (Jahre) x Bruttomonatsgehalt x 0,5 = Abfindung

Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht erziele ich jedoch häufig deutlich höhere Abfindungen für meine Mandanten.

Abfindung brutto = netto?

Eine Abfindung wird immer brutto gezahlt, insofern kommt sie nicht in voller Höhe beim Arbeitnehmer an.

Eine Abfindung unterliegt jedoch nur der Lohnsteuerpflicht und es müssen keine Sozialabgaben hierauf gezahlt werden, insofern ist der Nettobetrag  häufig höher als bei regulärem Arbeitslohn.

Wirkt sich die Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?

Nein, egal wie hoch die Abfindung ist, der Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) wird nicht berührt.

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